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Gewässerordnung  

Geangelt werden darf vom Ufer aus , mit Ausnahme der ausgewiesenen Sperrzonen, am kleinen und großen Secker Weiher mit zwei Handangeln " außer für Gastangler hier ist das Angeln auf den großen Secker Weiher begrenzt" siehe auch........................... >> Gastkarten <<.

Aus Bestandsgründen ist das Angeln an unseren Gewässern wie folgt in der Woche ( Sonntag bis Samstags ) aufgeteilt;

  - bis drei Tage am großen Secker Weiher

 - bis zwei Tage am kleinen Secker Weiher

Außer Angelruten dürfen keine anderen Fanggeräte benutzt werden.

 

Angelzeit :Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

 Das Nachtangeln ist für Vereinsmitglieder erlaubt und muss rechtzeitig im vorhinein beim Gewässerwart oder den genannten Stellvertretern angemeldet werden.

Das Angeln vom Boot ist verboten.

!! Vorgefundener und persönlich anfallender Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen......

Fangbegrenzung: siehe Beiblatt zur Fischereierlaubnis.

Weißfische und Barsche haben keine Fangbegrenzung.

Köderfische zum Raubfischangeln dürfen nur solche verwendet werden, wie sie in unseren zwei Gewässern vorkommen. Lebende Fische dürfen als Köder nicht verwendet werden.

Zum Raubfischfang sind alle Kunstköder erlaubt.

Das Ausnehmen/ausweiden und Schuppen der Fische an unseren Gewässern ist strengstens Verboten.

Der Fischerei-Erlaubnisschein mit  der Fangstatistik ist bis zum 31.12. des Jahres  beim Gewässerwartes abzugeben. (Fehlanzeige erforderlich).

Ohne Fangstatistik keine neue Fischerei-Erlaubnis.

Diese Fischarten befinden sich in unseren Gewässern mit folgenden Mindesmaßen;

  Aal 50 cm
  Barsch kein Mindesmaß
  Hecht 50 cm
  Regenbogenforelle 28 cm
  Spiegelkarpfen 35 cm bis 5 Kg. Einzelgewicht
  Schuppenkarpfen 35 cm bis 5 Kg. Einzelgewicht
  Graskarpfen ganzjährig Geschont
  Schleie 25 cm
  Wels 80 cm
  Zander 50 cm
   
  Rotauge kein Mindesmaß
  Giebel kein Mindesmaß
  Brassen kein Mindesmaß

Untermassige -und geschonte Fische sind sofort schonend und Fischgerecht ins Gewässer zurückzusetzen.

Während den Arbeitstagen ist das Angeln an den Gewässern

 von 7:00 - 16:00 Uhr untersagt.

 

 

 

 

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